Passend zum Beginn der Wandersaison haben wir anfangs Mai 2024 für den Verein Appenzell Ausserrhoder Wanderwege das Jahrestreffen der örtlichen Beauftragten für Wanderwege organisiert. Über 30 Gemeindevertreterinnen und -vertreter aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie Oberegg haben an diesem Weiterbildungstag in der Krone in Urnäsch teilgenommen.
Am Vormittag standen die Themen Grundlagen Wanderwegwesen und Signalisation auf dem Programm. Seit bald 40 Jahren ist das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege in Kraft, welches alles rund ums Wandern regelt. Doch was macht eigentlich einen guten Wanderweg aus? Hauptziel ist ein attraktives, sicheres und einheitlich signalisiertes Wanderwegnetz für die gesamte Schweiz. Damit dies gelingt, hat der Dachverband Schweizer Wanderwege entsprechende Qualitätsziele definiert. Trotz der zunehmenden Nutzung digitaler Navigationsmittel sind die gelben Wegweiser für zwei Drittel der Wandernden die wichtigste Orientierungshilfe. Damit die Signalisation in allen Kantonen einheitlich aussieht, gibt es Vorgaben. Was genau muss auf einem Wegweiser stehen? Wo sollen die Tafeln idealerweise aufgehängt werden? Und wieso braucht es an gewissen Standorten Wegweiser mit Ziel- und Zeitangaben und an anderen nicht? Anhand der Route Urnäsch – Waldstatt übten wir die Beschriftung der Wegweiser. Gar nicht so einfach, sich zu merken, ob das grüne Routenfeld für den Appenzellerweg auf einen gelben oder weissen Wegweiser geklebt werden muss. Auf einer kurzen Begehung haben wir einige Standorte überprüft und geschaut, ob die Wegweiser mindestens 2.20 m ab Boden montiert wurden und ob die Reihenfolge stimmt: die rote Velosignalisation sollte über den gelben Wanderwegtafeln hängen.
Nach dem Mittagessen widmeten wir uns den Rechtsgrundlagen und dem Thema Verantwortlichkeit & Haftung. Das Wanderwegnetz besteht aus der Gesamtheit der miteinander verknüpften Wanderwege, Bergwanderwege und Alpinwanderwege. Für jede Kategorie gelten bestimmte Anforderungen sowohl an den Weg, als auch an die Wandernden. Ein Grundsatz ist, dass Wanderwege „möglichst gefahrlos“ begehbar sein sollen. Keine einfache Aufgabe bei über 800 km Wanderwegnetz im Kanton AR! Wir haben einen Blick in das umfangreiche Pflichtenheft der Wanderweg-Mitarbeitenden geworfen. Ihre Aufgabe ist es, den einwandfreien Unterhalt und die Signalisation der Wanderwege in der Gemeinde zu sichern. Dazu müssen die Wanderwege jährlich kontrolliert, Geländer, Brücken und Treppen auf versteckte Gefahren hin überprüft und Wegweiser gereinigt und ersetzt werden. Auf der anschliessenden Geländebegehung wurde noch das Thema Wanderwegverlegung vertieft. Da sämtliche Wanderwege in einem besonderen Richtplan festzuhalten sind, dürfen sie nicht ohne offiziellen Beschluss verlegt werden. In kleinen Gruppen überlegten wir uns wohin der aktuelle Wanderweg verlegt werden könnte und was die Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante wäre.
Zum Abschluss konnten die drei Regionen Vorderland, Mittelland und Hinterland ihre Erfahrungen und Herausforderungen untereinander austauschen. Beim ausklingenden Apéro haben wir zusammen auf die neue – hoffentlich unfallfreie – Wandersaison angestossen.